Laut deutschem Gesetz muss jeder, der anderen schuldhaft einen Schaden
zufügt, dafür Schadensersatz leisten – und das unbegrenzt, d.h. u. U. mit seinem gesamten Vermögen.
Die Schaustellerhaftpflichtversicherung / Versicherung Schausteller schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Personen- , Sach- und Vermögensschäden die aus Ihrer Tätigkeit als Schausteller bzw. Marktkaufleute
entstehen können.

  • Die Versicherung schützt dabei sogar Ihren Schadenfreiheitsrabatt:
    inkl. Be- und Entladeschäden
    Vermeidet die Höherstufung in der Kfz-Haftpflicht
  • Hohe Deckungssummen schützen Ihre Existenz

Gesetzesgrundlage für diese Pflichtversicherung / Schaustellerhaftpflichtversicherung / Schausteller Versicherung

Eingangsformel

Auf Grund des § 55f der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1978 (BGBl. I S. 97), der durch Artikel 2 Nr. 16 des Gesetzes vom 25. Juli 1984 (BGBl. I S. 1008) eingefügt worden ist, verordnet der Bundesminister für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates:

§ 1 Versicherungspflicht

(1) Wer selbständig als Schausteller oder nach Schaustellerart eine nach Absatz 2 versicherungspflichtige Tätigkeit im Reisegewerbe ausübt, hat für sich und die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch seine oder deren Tätigkeit verursachten Personen- und Sachschäden abzuschließen und für die Dauer seiner Tätigkeit aufrechtzuerhalten.

(2) Versicherungspflichtig sind:

1.
Schaustellergeschäfte / Fahrgeschäfte, mit denen Personen befördert oder bewegt werden,
2.
Schießgeschäfte,
3.
Schaufahren mit Kraftfahrzeugen, Steilwandbahnen,
4.
Zirkusse, Zirkus
5.
Schaustellungen von gefährlichen Tieren,
6.
Reitbetriebe.
 

(3) Die Mindesthöhe der Versicherungssummen beträgt je Schadenereignis

1.
in den Fällen des Absatzes 2 Nummern 1 und 3 für Personenschäden 1.000.000 Euro und für Sachschäden 150.000 Euro,
2.
in den übrigen Fällen für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 150.000 Euro.

§ 2 Vorzeigen der Versicherungsunterlagen

(1) Der Inhaber einer Reisegewerbekarte oder einer Zweitschrift (§ 60c Abs. 2 der Gewerbeordnung) ist verpflichtet, während der Ausübung des Gewerbebetriebs Unterlagen, aus denen sich das Bestehen der nach § 1 erforderlichen Haftpflichtversicherung ergibt, auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen.
(2) Dies gilt auch für Gewerbetreibende aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die der Versicherungspflicht nach § 1 unterliegen.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 1 eine Versicherung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Höhe abschließt oder aufrechterhält,
2.
entgegen § 2 die Versicherungsunterlagen auf Verlangen nicht vorzeigt.

§ 4 Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbeordnung auch im Land Berlin.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.
 

Welche Versicherungen gibt es für Schausteller? Schaustellerversicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung für Schausteller

  • Sondertarif für Schausteller mit nachstehenden Deckungssummen: 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Umweltschadenversicherung
  • Einschluss der Privathaftpflichtversicherung für die Inhaber/Eigentümer und Familie inkl. minderjähriger Kinder und die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist möglich.

Höhere Versicherungssummen sind auf Anfrage möglich.

Transportversicherung

Grunddeckung: Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag oder Explosion, hierzu zählen auch Überspannungsschäden durch Blitz, sonstige höhere Gewalt, Elementarereignisse ohne Sturm und Hagel sowie das Anfahren des Schaustellergeschäftes in ruhendem oder aufgebautem Zustand durch betriebsfremde Fahrzeuge. Außerdem können Sie zusätzliche Gefahren absichern:

  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
  • Sturm / Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus inkl. Graffiti
  • Keine Abzüge „neu für alt“
  • Ertragsausfallversicherung und/oder Standgebühr infolge eines versicherten Schadens

Unseren weiteren Top-Leistungen sind:

  • Bergungs- und Aufräumkosten bis zu 25.000 EUR
  • Winterlagerrabatte für bis zu 4 Monaten
  • Weihnachtsdeckung mit Sommerlager-Nachlass
  • Schadenfreiheitsrabatte
  • Selbstbeteiligung je Schadenfall 500 oder 1.000 EUR

Kfz-Versicherung

Im Kraftfahrzeug-Versicherungsbereich können wir Ihnen Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge wie

  • Schausteller-Zugmaschinen / Schausteller LKW / Schaustellerzugmaschine
  • Lastkraftwagen (Lkw / Lieferwagen)
  • Anhänger nach Schaustellerart (z.B. Verkaufs-, Pack- und Transportanhänger)
  • Schaustellerwohnwagen / Wohnwagen
  • Wohnmobile
  • Personenkraftwagen (Pkw)
  • Krafträder Krads
  • Sonderfahrzeuge mit Spezialaufbauten anbieten.

Der Versicherungsschutz kann wie folgt erweitert werden

  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Verkehrs-Rechtschutz

Weiterer Individueller Schutz für besondere Bedürfnisse.

  • Maschinenbruchversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Betriebliche und Private Altersvorsorge
  • Gebäudeversicherung
  • Gewerbe-Immobilien Versicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Zeltversicherung
  • Hausratversicherung
  • Private Haftpflicht-, Hundehalterversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Private Unfallversicherung

Trauerfall- und Bestattungsvorsorge / Sterbegeldversicherung für Schausteller

Sie hätten gern ein unverbindliches Angebot für

Schausteller Versicherung / Schaustellerhaftpflichtversicherung

Bitte kontaktieren Sie uns

WhatsApp: 0177-7852078

Telefon: 04101-7877169

info@check-kontor.de

Ihr Team von Versicherungskontor Halstenbek KG.

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Regenversicherung für Schausteller

Regen kann unter Umständen zu finanziellen Einbußen führen, z.B. wenn aufgrund von Regen die Besucher eines Volksfestes / Stadtfestes / Weihnachtsmarktes ausbleiben. Eine Regenversicherung kann vor den finanziellen Schäden schützen. Sprechen Sie uns an!

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